Zur Zustimmung des Bundes zu den überarbeiteten Planungsunterlagen für die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe erklären der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart MdB sowie die südpfälzischen Landtagsabgeordneten Florian Bellaire MdL und Tobias Baumgärtner MdL:
„Die Zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist von großer Bedeutung, weil sie unsere Region unmittelbar mit der Region Karlsruhe verbindet und die Situation für tausende Pendlerinnen und Pendler dauerhaft verbessern würde. Es ist daher eine gute Nachricht für unsere Region, dass jetzt die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren auf Landesebene eingeleitet werden können. Wir erwarten, dass diese Verfahren zügig durchgeführt werden. Ziel muss sein, dass noch in dieser Legislaturperiode des Bundes mit dem Bau begonnen wird. Nur dann ist die Finanzierung des Vorhabens gesichert.
Gleichzeitig zeigt das Projekt aber auch, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland häufig zu lange dauern. Von der ersten Planung bis zum möglichen Baubeginn vergehen viele Jahre. Umso wichtiger ist es, dass für künftige Infrastrukturvorhaben mit dem
Infrastruktur-Zukunftsgesetz bereits Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden, damit notwendige Projekte schneller umgesetzt werden können.“
Zum Hintergrund aus dem Bundesverkehrsministerium:
Der Neubau der B 293 zwischen Wörth und Karlsruhe mit der zweiten Rheinbrücke ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der vom Deutschen Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde, in der höchsten Dringlichkeitskategorie „Vordringlicher Bedarf“ enthalten. Ziel ist es, die bestehende, bereits heute überlastete Verbindung über den Rhein im Zuge der B 10 zwischen Karlsruhe und Wörth zu entlasten und eine Alternative zu der im Jahr 1966 für den Verkehr freigegebenen Rheinbrücke zu schaffen.
Nachdem die im Jahr 2017 erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg beklagt worden waren, war im Ergebnis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte der beiden Länder eine Überarbeitung der Planunterlagen in Teilen erforderlich. Die Länder haben die Planunterlagen dementsprechend überarbeitet und dem Bundesministerium für Verkehr vorgelegt, das nun seine Zustimmung erteilt hat. Die notwendigen ergänzenden Baurechtsverfahren in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden zeitnah eingeleitet.
Die überarbeiteten Planungen umfassen die Anlage eines Geh- und Radweges auf der neuen Rheinbrücke mit direkter und verkehrssicherer Anbindung an das Radwegenetz auf rheinland-pfälzischer und baden-württembergischer Seite, die Optimierung der Führung der Geh- und Radwege entlang der B 10 in Baden-Württemberg zur und über die bestehende Rheinbrücke sowie die technische Ausgestaltung der Rheinbrücke mit der Festlegung der Pfeilerstandorte.