Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, die thermische Abfallverwertung, also die Müllverbrennung, durch die Energie gewonnen wird, in Deutschland ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung zu versehen. Wenn das Gesetz den Bundestag passiert, wären davon auch die südpfälzischen Haushalte betroffen. Dazu erklärt Thomas Gebhart, Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie:
“Die CO2-Bepreisung führt zu höheren Kosten der Müllverbrennung und belastet dabei Bürger und Unternehmen, die sowieso bereits unter den aktuell hohen Preise ächzen, zusätzlich. Die Regierung müsste hier eigentlich gegensteuern und nicht die Inflation noch zusätzlich anheizen. Dazu braucht es einen Rückerstattungsmechanismus, den die Regierung jedoch nicht vorgesehen hat. Außerdem ist zu befürchten, dass ein nationaler Sonderweg zu Abfallexporten in andere Länder mit geringeren Umweltstandards führt. Dadurch würde in Deutschland zudem weniger Energie produziert, was in der aktuellen Energiekrise absolut kontraproduktiv ist. Deswegen sollte eine CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung keinesfalls national erfolgen, sondern europäisch, sofern die Rückerstattung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geklärt ist.”
Zum Hintergrund: Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) soll die thermische Abfallverwertung ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen werden. Dies wäre ein nationaler Sonderweg, denn bisher gibt es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine solche CO2-Bepreisung. In der Europäischen Union wird aber aktuell diskutiert, die Abfallverbrennung ab dem Jahr 2026 in das europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen.