Mit Blick auf den Fall eines aus Somalia stammenden Mannes, der aus der Haft entlassen und in der Verbandsgemeinde Landau-Land untergebracht werden musste, erklären die Europaabgeordnete Christine Schneider und der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart (CDU):
„Es besteht nach wie vor dringender politischer Handlungsbedarf. Die Kommunen dürfen mit solchen Fällen nicht allein gelassen werden. CDU/CSU haben deshalb in dieser Woche im Deutschen Bundestag ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen und im Bundestag zur Abstimmung gestellt, um Konsequenzen aus solchen Fällen zu ziehen. Dazu gehört, für ausländische schwere Straftäter die Möglichkeit eines Ausreisearrests zu schaffen. Die Bundesregierung muss zudem den Bundesländern jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen, damit abgelehnte Asylbewerber, insbesondere Gefährder und Straftäter, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Dies muss gegebenenfalls über die Nachbarstaaten erfolgen.
Wie öffentlich berichtet wurde, habe sich der Mann schwerer Vergehen schuldig gemacht und das Rückfallrisiko wird als sehr hoch eingeschätzt. Wer unser Recht so offensichtlich missachtet und bricht, verwirkt sein Bleiberecht. Das Sicherheitsinteresse der hier lebenden Bevölkerung muss Vorrang haben.
Die Antwort des Bundesinnenministeriums, die wir letzte Woche auf unseren Brief an Ministerin Nancy Faeser hin wegen des aus Somalia stammenden Mannes erhalten haben, ist enttäuschend. Es wird im Grunde lediglich auf die bestehende Rechtslage verwiesen. Dies reicht aber unserer Meinung nach nicht mehr aus.“