Zweite Rheinbrücke: Planfeststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz kann im kommenden Jahr beginnen

09.12.2024

Wie das Bundesverkehrsministerium auf die Frage des südpfälzischen Bundestagsabgeordneten Thomas Gebhart nach dem aktuellen Sachstand mitteilt, sind die Baugrunderkundungen für die geplante zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe inzwischen abgeschlossen. Diese waren Voraussetzung für die weiteren Planungen. Ein geotechnischer Bericht liege mittlerweile vor. Demzufolge wurden keine nennenswerten Bohrhindernisse an den untersuchten Erkundungsstellen gefunden und der Baugrund kann für den Bereich der Rheinbrücke als relativ homogen und gut beherrschbar angenommen werden.
Das Verkehrsministerium schreibt weiter, dass zur endgültigen Erlangung des Baurechts für die zweite Rheinbrücke in beiden Bundesländern ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Derzeit könne von einer Beantragung des ergänzenden Baurechtsverfahrens in Rheinland-Pfalz voraussichtlich Ende 2025 ausgegangen werden. Das Verfahren in Baden-Württemberg solle parallel dazu durchgeführt werden. Aussagen zum Zeitpunkt des Baubeginns könnten allerdings noch keine getroffen werden, da erst beide ergänzenden Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein müssten und vollziehbares Baurecht vorliegen müsse.

Thomas Gebhart: „Die Südpfalz braucht die zweite Rheinbrücke. Die Verkehrssituation zwischen Wörth und Karlsruhe ist für die Region nicht mehr auf Dauer zumutbar. Nun wurde zwar wieder ein kleiner Schritt gemacht, aber das Projekt zieht sich schon viel zu lange hin. Wir brauchen in Zukunft in Deutschland grundsätzlich viel schnellere Planungen für Infrastrukturmaßnahmen. Ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, der konkrete Vorschläge zur Planungsbeschleunigung gemacht hat, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Ich werde weiter am Ball bleiben, bis die zweite Rheinbrücke gebaut ist.“

Bildquelle: Rolf H. Epple.