Gebhart: Chance auf angemessene Betreuungsvergütung

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) sieht nach der Antwort auf zwei parlamentarische schriftliche Einzelfragen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Chance auf eine bessere Vergütung von Betreuungsvereinen. Wie die Bundesregierung mitgeteilt hat, will das Bundesjustizministerium in diesem Jahr den Evaluierungsbericht zur Betreuervergütung vorlegen. Darauf aufbauend werde die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf arbeiten, um noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz verabschieden zu können. Es solle damit eine angemessene sowie möglichst nachhaltige Vergütung über die Laufzeit der Betreuerinflationsausgleichs-Sonderzahlung hinaus sichergestellt werden.

Thomas Gebhart: „Die Bundesregierung hatte noch im letzten Jahr unseren Antrag zu einer besseren Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern abgelehnt. Jetzt will sie dieses Versäumnis kurz vor der Bundestagswahl nachholen. Ich hoffe, sie hält ihr Wort bei diesem Zeitplan. Sollte dann die tatsächliche Kostenentwicklung und die Empfehlungen der Sachverständigen berücksichtigt werden, wäre es endlich eine Chance auf eine angemessene Betreuungsvergütung.

Bereits im letzten Sommer haben uns die Betreuungsvereine auf die schwierige finanzielle Situation hingewiesen. Um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, brauchen sie Planungssicherheit. Wenn die Betreuungsvereine finanziell aufgeben müssen, müssten die Kommunen diese gesetzliche Aufgabe übernehmen.“

Hintergrund:

Menschen, die beispielsweise wegen Krankheit oder Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen. Damit diese umfassend und qualitativ hochwertig geschehen kann, beraten Betreuungsvereine.

Nach § 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben. Die Umsetzung und die finanzielle Ausstattung obliegen den Ländern.