Novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz schränkt aber Möglichkeiten stark ein
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart hat sich heute vor Ort im Rahmen seiner Sommertour ein Bild von der schwimmenden Solaranlage im Leimersheimer Baggersee gemacht. Die Anlage produziert etwa 1,5 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr. Dies entspricht in etwa dem Verbrauch von 500 Haushalten. Sie ist die erste dieser Art im Kreis Germersheim.
Thomas Gebhart: „Ich bin überzeugt davon, dass die Energiewende solche innovativen, dezentralen Lösungen benötigt. Da es in unserer Region etliche ungenutzte Baggerseen gibt, gäbe es viel Potenzial für solche schwimmenden Solaranlagen. Ich spreche mich dafür aus, diese Potenziale zu nutzen. Leider verhindert das vor zwei Wochen von der Ampelkoalition im Bund beschlossene neue Erneuerbare-Energien-Gesetz die Errichtung solcher schwimmenden Photovoltaik-Anlagen in kleinen Gewässern in vielen Fällen. Eine pauschale Regelung zum Abstand zum Ufer wie im Gesetz vorgesehen halte ich für falsch. Stattdessen sollte jeder See individuell auf seine Eignung überprüft werden. Hier muss die Ampelregierung nachbessern!“
Zum Hintergrund: Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, das am 7. Juli im Bundestag beschlossen wurde und ab 2023 gültig sein soll, verbietet die Errichtung von schwimmenden Photovoltaikanlagen, wenn sie weniger als 40 Meter Abstand zum Ufer haben oder mehr als 15% der Fläche eines Gewässers einnehmen. Bisher galten Gewässer wie Baggerseen planungsrechtlich als sonstige bauliche Anlagen und konnten im Einklang mit den Genehmigungsbehörden geplant werden.