Wie die Bundesregierung auf Anfrage von Thomas Gebhart offengelegt hat, sind insgesamt 24 Ladesäulen für Elektroautos von insgesamt fünf Stadt- und Gemeindewerken in der Südpfalz von der Regelung betroffen, nur noch bis Ende 2023 Betreiber der von ihnen errichteten Ladesäulen sein zu dürfen. Diese müssten bis zu diesem Zeitpunkt entweder verkauft werden oder ein aufwändiges Ausschreibungsverfahren durchlaufen, das zudem alle fünf Jahre wiederholt werden müsste.
Thomas Gebhart, Obmann im Ausschuss für Klimaschutz und Energie: “Jede öffentliche Ladesäule, die es in den Städten und Dörfern der Südpfalz gibt, liefert einen Mehrwert für die Region. Die Stadt- und Gemeindewerke leisten daher eine vorbildliche Arbeit, wenn sie Ladesäulen errichten und der Bevölkerung zum Laden von Elektroautos zur Verfügung stellen. Ich sehe die Regelung daher kritisch und werde das zuständige Verkehrsministerium darum bitten, sich der Thematik anzunehmen. Kleine Stadt- und Gemeindewerke – wie die bei uns in der Region betroffenen – sollten von der Regelung ausgenommen werden.“
Zum Hintergrund: § 7c Energiewirtschaftsgesetz legt fest, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nicht Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein dürfen und diese auch nicht entwickeln, verwalten oder betreiben. Eine Ausnahme gibt es nur bei einem sogenannten regionalen Marktversagen, das aber erst durch eine regelmäßig zu wiederholende Ausschreibung festgestellt würde.
Betroffen sind in der Südpfalz 6 Ladesäulen der Gemeindewerke Herxheim, 6 Ladesäulen der Stadtwerke Annweiler am Trifels, 6 Ladesäulen der Stadtwerke Bad Bergzabern, 4 Ladesäulen der Stadtwerke Germersheim und 2 Ladesäulen der Gemeindewerke Rheinzabern.