Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschlossen. Dazu erklärt der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU):
Während der Corona-Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei vielen Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Dies hat auch Vereine aus der Südpfalz betroffen, die sich mit ihrer Sorge an den Abgeordneten gewandt haben und ihren Wunsch bekräftigten, auch weiter digitale Mitgliederversammlungen durchführen zu können.
„Vereine wissen selbst ganz genau, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte“, ist Gebhart überzeugt. „Rein digitale und hybride Mitgliederversammlung sind mit dem heute beschlossenen Gesetz wieder einfacher möglich. Das ist es eine echte Hilfe und Entlastung für Vereine.“
Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.