21.07.2021
Wie dem Bundestagsabgeordnete der Südpfalz, Dr. Thomas Gebhart (CDU), auf Anfrage mitgeteilt wurde, sind insgesamt 4,3 Millionen Euro vom Bund für die Digitalisierung von Schulen bewilligt worden (Stand: Ende 2. Quartal 2021):
45 Schulen in der Südpfalz wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule bewilligt. 9 Schulen im Landkreis Germersheim, 17 Schulen im Landkreis SÜW und 19 Schulen in der Stadt Landau haben einen Bewilligungsbescheid erhalten. Beispielsweise: 93.000 EUR für die Nardini-Pflegeschule, 500.000 EUR für die Maria-Ward-Schule, 49.620 EUR für die August-Becker-Grundschule Klingenmünster.
Insgesamt sind aus dem DigitalPakt Schule bisher 3.053.038,85 EUR für die Südpfalz bewilligt worden.
Außerdem wurden aus dem Corona-Sofortausstattungsprogramm des Bundes Geldfür 3.100 Geräte bereitgestellt: Dafür können 1.212 Geräte für den LK Germersheim, 953 Geräte für den LK SÜW, 935 Geräte für die Stadt Landau angeschafft werden.
1.247.831,47 EUR sind für diese Geräte vom Bund aus dem Corona-Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung gestellt worden.
„Wir haben im Bund schon Anfang 2019 bundesweit 5 Milliarden EUR für den DigitalPakt Schule bereitgestellt. In der Corona-Krise haben wir mit dem 500-Millionen-Euro Corona-Sofortausstattungsprogramm draufgesattelt und einen Weg gefunden, die Schulen mit Soft- und Hardware auszustatten. Ich weiß, dass an vielen Stellen vor Ort mit Hochdruck daran gearbeitet wird, diese Programme umzusetzen“, so Gebhart.
Hintergrund DigitalPakt Schule (2019-2024): Mit dem DigitalPakt Schule sorgt der Bund für eine bessere Ausstattung unserer Schulen mit moderner digitaler Technik. Um das Ziel zu erreichen, hat der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet – diese ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft.
Hintergrund Corona-Sofortausstattungsprogramm: Die Bundesregierung und die Länder haben am 30. April 2020 beschlossen, im Zuge der Corona-Pandemie 500 Millionen EUR zusätzlich bereitzustellen. Die Mittel wurden für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte (mit Ausnahme von Smartphones) sowie für erforderliches Zubehör gewährt. Die mobilen Endgeräte werden an Schülerinnen und Schüler verliehen, die für den digitalen Unterricht keine geeigneten Endgeräte im häuslichen Umfeld zur Verfügung haben. Darüber hinaus können die Schulen die Gelder für eine Ausstattung zur Erstellung von Online-Lehrangebote nutzen. Damit sind insbesondere die technischen Werkzeuge, Software sowie notwendige Kosten für Schulungen finanzierbar.