Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart, (CDU) informiert: Der Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen wird bis zum 30. Juni des Jahres verlängert. Dies ist Gegenstand eines Gesetzes, dass morgen im Deutschen Bundestag beschlossen wird. In den vergangenen Tagen gab es hierzu mehrere Nachfragen auch von Einrichtungen aus der Südpfalz.
Durch die Verlängerung gilt die bisherige Rechtslage fort. Konkret bedeutet dies: Wie schon bisher haben stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen gegenüber der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Kostenerstattung von pandemiebedingten außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen, die nicht anderweitig finanziert werden. Zu den außerordentlichen Aufwendungen gehören insbesondere solche, die infolge von infektionshygienischen Schutzvorkehrungen der Pflegekräfte entstehen (Einmalmaterial, Desinfektionsmittel) oder zusätzliche Personalaufwendungen der Einrichtungen für Ersatzpersonal oder Mehrarbeitsstunden. Zu den pandemiebedingten Mindereinnahmen zählen Kosten, die entstehen, wenn z.B. Tagespflege- oder Kurzzeitpflegegäste ihre geplanten Aufenthalte in Einrichtungen dauerhaft absagen oder Kunden ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste ihre Leistungsinanspruchnahme zum Zwecke der sozialen Distanzierung reduzieren. Gebhart: „Dies ist ein wichtiges Signal: Nicht nur für die Einrichtungen, sondern auch für die Pflegekräfte und die Pflegebedürftigen selbst“.