28.10.2020
Die Bundesregierung wird morgen im Deutschen Bundestag ein Gesetz einbringen, dass zur mehr Hebammen in der stationären Geburtshilfe und zu mehr Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege führt. Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart, MdB, wird hierzu eine Rede im Parlament halten.
Gebhart: „Mit einem Hebammenstellen-Förderprogramm wollen wir bis zum Jahr 2023 rund 600 zusätzliche Vollzeitstellen in den Krankenhäusern schaffen und extra finanzieren. Ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen hat ergeben: In großen Geburtsstationen gibt es zeitweise personelle Belastungsspitzen. Hier setzen wir nun mit einem dreijährigen Förderprogram an, um Kliniken zu helfen, mehr Hebammen einzustellen. Die Arbeitssituation der Hebammen und die Betreuung der Schwangeren sollen auf diese Art und Weise verbessert werden“.
Konkret ist folgendes vorgesehen: Pro 500 Geburten sind jeweils 0,5 Vollzeit-Hebammenstellen förderungsfähig. Zusätzlich werden bis zu 700 Assistenzkräfte extra finanziert. Diese sollen die Hebammen bei ihrer Arbeit entlasten. Damit werden für Krankenhäuser zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 65 Millionen Euro pro Förderjahr bereitgestellt, mit denen die Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von Hebammen oder von Hebammen unterstützendem Fachpersonal finanziert wird. Gebhart: „Das Programm ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der stationären Hebammenversorgung, die mir persönlich sehr am Herzen liegt und der ich mich im Bundesgesundheitsministerium daher federführend widme. Ich habe in den letzten Jahren verschiedene Gespräche mit den Beteiligten geführt und bin sicher, dass wir damit eine bessere Versorgung der werdenden Mütter und der stationär tätigen Hebammen erreichen werde. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es darum gehen, miteinander die Details zu besprechen“.
Des Weiteren enthält das Programm Regelungen zur Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege. Als erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden bis zu 20 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte von der Pflegeversicherung vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert. Eine finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen wird dadurch vermieden.
Das Gesetz soll noch zum Jahreswechsel in Kraft treten.