Gebhart zu Erdölbohrung in Offenbach

11.06.2021

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) weist die Unterstellung der Grünen Landtagsabgeordneten Lea Heidbreder, seine Aussage zur Erdölbohrung in Offenbach sei „heuchlerisch“ als unsachlich und falsch zurück (Rheinpfalz vom 5. Juni 21). „Es ist meine persönliche Überzeugung, dass Regelungen im Zusammenhang mit Ölbohrungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen weiter angepasst werden müssen. Dafür trete ich ein. So wie ich in der letzten Legislaturperiode als Mitglied des Umweltausschusses dafür eingetreten bin, dass beim Thema Geothermie wichtige Lehren aus den vor Ort gemachten Erfahrungen gezogen wurden. Der Bundestag hatte unter anderem auf meine Initiative hin beschlossen, dass bei Geothermievorhaben in Erdbebenzonen 1 bis 3 künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich wird, wenn Gestein unter hydraulischem Druck aufgebrochen wird. Die Südpfalz ist fast flächendeckend als Erdbebenzone 1 eingestuft. Ich habe ganz konkret gehandelt“, so Gebhart.

Gebhart weiter: „Frau Heidbreder begründet ihren Vorwurf damit, dass die Mehrheit des Deutschen Bundestages Anfang Mai einen Grünen-Antrag zum Bundesberggesetz abgelehnt hätte.“ Dazu Gebhart: „Es handelte sich um einen vergleichsweise schmalen Entschließungs-Antrag, also keinen konkreten Gesetzesentwurf. Die allgemeingehaltene Forderung, das Bundesberggesetz grundlegend zu überarbeiten, war nur ein Punkt unter mehreren. Unter anderem ging es um Braunkohlebergbau bis hin zur der Extraktion von Lithium aus Geothermieprojekten. Es gab gute Gründe, diesen Antrag im Bundestag abzulehnen.“