Martin Brandl und Thomas Gebhart zur Situation der Betreuungsvereine: Land und Bund müssen endlich ihrer Pflicht nachkommen

Der Landtagsabgeordnete Martin Brandl und der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (beide CDU) kritisieren Bundes- und Landesregierung: sie müssen dringend für eine bessere finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine sorgen.

„Bereits seit Monaten weisen die Betreuungsvereine uns als Abgeordnete immer wieder auf die schwierige finanzielle Lage hin“, so Gebhart. „Damit sie ihren gesetzlichen Auftrag weiterhin erfüllen können, brauchen sie dringend Planungssicherheit vom Gesetzgeber. Insbesondere eine höhere Vergütung für ihre Arbeit wäre kurzfristig notwendig. „Hohe Inflation und Energiekosten sowie gestiegenen gesetzliche Anforderungen sind Gründe, die die Vereine in Schwierigkeiten bringen. Wenn Betreuungsvereine aufgeben, müssten die Kommunen die gesetzlichen Aufgaben übernehmen“, so Brandl und Gebhart.

„Der Bund und das Land sollten hier dringend für bessere Rahmenbedingungen sorgen. Meine Fraktion hat dazu bereits im Juni im Bundestag einen Antrag eingebracht, um die Betreuungsvereine zeitnah wieder auf finanziell sichere Füße zu stellen“, so Gebhart.

Brandl kritisiert: „Das Land lehnt sich zurück und tut nichts. Das ist unverantwortlich gegenüber den Betreuenden, den Betreuten und deren Familien. Jeder kann plötzlich und unerwartet Betreuung benötigen – und diese Menschen und ihre Familien lässt das Land allein.“

„Der jetzt von der Bundesregierung vorgestellt Gesetzentwurf kommt spät und greift nicht weit genug, auch weil er die dringend notwendige Kostenanpassung erst nach einer Evaluation vornehmen will. Das könnte für viele Vereine zu spät sein,“ so Gebhart und hofft, dass die Regierung ihren Gesetzentwurf noch nachbessert.

Brandl und Gebhart fordern Bund und Land auf, endlich ihrer Pflicht und Verantwortung gerecht zu werden und eine nachhaltige Lösung zu finden – und die laufe auf eine dauerhaft höhere und damit angemessene finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine und Betreuer hinaus.

Hintergrund:

Menschen, die beispielsweise wegen Krankheit oder Behinderung, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können, sind auf Betreuung angewiesen. Damit diese umfassend und qualitativ hochwertig geschehen kann, beraten Betreuungsvereine.

Nach § 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben. Die Umsetzung und die finanzielle Ausstattung obliegen den Ländern.