04.03.2021
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart, (CDU) erläutert: Die Möglichkeit für Eltern, wegen der Betreuung ihres Kindes eine Entschädigung für Verdienstausfall nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes geltend machen zu können, wird erweitert. Dies ist Gegenstand eines Gesetzes, dass heute im Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch dann eine Entschädigung, wenn ihr Kind zu Hause betreut werden muss, weil es etwa seine Kita oder seine Schule auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen eine Verdienstausfallentschädigung zu beantragen. Die neue Regelung gilt pro Jahr während der Dauer der epidemischen Lage.
Thomas Gebhart: „Die neue Regelung kommt insbesondere jenen Eltern zugute, die bislang keine Möglichkeit hatten, Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Dies ist z.B. bei privat krankenversicherten Selbstständigen der Fall. Diese waren bisher im Vergleich zu gesetzlich krankenversicherten Eltern in diesem Rahmen deutlich schlechter gestellt.“