18.11.2020
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart (CDU), stellt zur heutigen Abstimmung über die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetz klar: „Ich freue mich ausdrücklich über die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern über das Gesetz. Es zeugt von einem wesentlichen demokratischen Verständnis, dass sich Menschen mit Politik auseinandersetzen und ihre Ansichten und vor allem auch ihre Sichtweisen an die Abgeordneten herantragen. In den letzten Tagen und Wochen haben mich viele Menschen mit sehr unterschiedlichen Sorgen zu diesem Gesetz erreicht. Gerne nehme ich mir dafür Zeit. Mein Verständnis endet aber dort, wo Gewalt angedroht wird.“
Die Neuregelungen selbst hält Gebhart für einen Fortschritt, da wichtige Regelungen getroffen werden, wie zum Beispiel auf den Anspruch auf Impfung gegen das Coronavirus für besonders Gefährdete, einen Rechtsanspruch auf Schutzmasken für besonders vulnerable Patientengruppen oder Entschädigung für Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder unter Quarantäne gestellt werden.
„Auch die häufig kritisierten Teile des Gesetzes sind ein Fortschritt“, so Gebhart weiter. „In dem Gesetz werden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in dieser Ausnahmesituation der Corona-Pandemie konkretisiert und klare zusätzliche Grenzen für besonders grundrechtssensible Verbote festgeschrieben. Der Bundestag behält das Recht, jederzeit das Ende der Schutzmaßnahmen zu beschließen und alle erteilte Befugnisse wieder an sich zu ziehen. Ein Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 ist böswillig und inakzeptabel.“