Gebhart zur Kostenübernahme bei Fahrten zur COVID-19-Impfung in Impfzentren

27.1.21

Den südpfälzischen Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart (CDU) erreichen immer wieder Fragen von Bürgern, ob die Kosten für Fahrten zu COVID-19-Impfungen in Impfzentren erstattet werden. Daher möchte Gebhart gerne über die geltenden Regelungen informieren. Die Fahrkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte übernommen: Entweder muss ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (= außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (= Blindheit) oder „H“ (= Hilfslosigkeit) vorliegen. Oder die Versicherten sind in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 der Pflegeversicherung eingestuft sind. Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität hinzukommen. Die Erstattung der Fahrkosten für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen richtet sich nach dem vereinbarten Tarif mit den zugehörigen Tarifbedingungen.